Wohnrecht
Wohnrecht
Dienstbarkeiten mit Eigenwert "Wohnrechte" (Art. 776 ff. ZGB) sind beschränkte dingliche Rechte, die einer
berechtigten Person eine unmittelbare Befugnis über eine fremde Sache verleihen.
Beim Wohnrecht handelt es sich nicht um Grundstücke nach ZGB, nicht um „verkehrsfähige“ / handelbare Immobilien. Trotzdem haben sie einen Wert.
Das Wohnrecht ist befristet auf „lebenslang“ oder eine bestimmte Anzahl von Jahren.
Vorgehen:
Wir ermitteln den Marktwert des bestehenden, im Grundbuch eingetragenen Wohnrechtes und
unterscheiden zwischen der belasteten und der berechtigten Person.
Für die wohnrechtsberechtigte Person ist das Wohnrecht ein eigenes Schätzungsobjekt mit einem einzigen Wertelement: Dem Barwert des Nettovorteils.
Für die belastete Liegenschaft ist das Wohnrecht ein separates negatives Wertelement: Dem Barwert des Nettonachteils.
Basis
Ausgangslage
Berechnungen
Plausibilisierung
CHF 690.--
Plus
Wie Basis
Stärken/Schwächen
Chancen/Gefahren
CHF 790.--
Premium
Wie Plus
Makro– und Mikrolage
Beschreibungen
CHF 850.--